
Rentenminderungen wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der Versicherte ganz oder teilweise durch zusätzliche Beiträge ausgleichen. Der Aufwand für eine derartige Zusatzzahlung ist allerdings beträchtlich. So kosten beispielsweise die Beiträge zum Ausgleich eines monatl...
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